„Integrationspflicht“-Gesabbel und deren Realität

Seitens der CSU werden verpflichtende Erklärungen von Asylbewerbern zur Integration gefordert. Das Grundgesetz soll auf arabisch übersetzt  und  die darin verankerten Werte von den geflüchteten Menschen anerkannt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarung sollen dann sogar sanktioniert werden.

Diese Integrationsverpflichtung ist wirklich eine schicke Idee…. Abgesehen davon, dass eine steigende Zahl Deutscher sich schon nicht wirklich an Teile des Grundgesetzes gebunden fühlt, ist das Grundgesetz schon länger ins Deutsche übersetzt. Auch der Bundestag bietet die Broschüre an, aber scheinbar ist der Kontakt mancher bayrischer Politiker zum Bund dann doch nicht wirklich innig.

Zudem ist erst mit der Verschärfung der Asylgesetze Ende Oktober überhaupt erstmalig die Möglichkeit geschaffen worden, dass Asylbewerber bereits im laufenden Verfahren Sprachkurse besuchen dürfen und Integrationsmaßnahmen wahrnehmen können (die einzige wirkliche Verbesserung, und das auch nur halbherzig).

Allgemein bekannt ist, dass die Voraussetzung zur Integration das Erlernen der deutschen Sprache ist. Gut, dass dies auch von der CSU gefordert wird! Schade nur, dass man sich nicht mal vorher schlau macht, wie die bisher angebotenen Kurse bereits genutzt werden. Knapp 90.000 nutzen bereits die seit Ende Oktober angebotenen Sprachkurse. Darüber hinaus rechnet das BAMF in 2015 mit rd. 150.000 Teilnehmern an Orientierungs- und Sprachkursen und mit rd. 300.000 in 2016.

Flüchtlinge nutzen demnach bereits jetzt und ohne jede Vereinbarung in weiten Teilen Integrationsangebote.

Hinsichtlich der erwähnten Sprachkurse gibt es jedoch die nächste schräge Besonderheit: Die seit Ende Oktober nutzbaren Kurse sind nur für Syrer, Iraner, Iraker und Eritreer zugelassen, jene Länder, denen eine „Gute Bleibeperspektive“ zuerkannt wird. Afghanen fallen dabei komplett raus, weil sie eine Anerkennungsquote von „nur“ rd. 45% haben. Sie stellen jedoch die viertgrößte Gruppe der Asylantragsteller.

Dies führt nicht nur zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Unterkünften, sondern auch zu einer unnötigen Benachteiligung von fast der Hälfte der Menschen.

Dazu teilt die Agentur für Arbeit auf unsere Anfrage zur Verlängerung der sofortigen Sprachkurse über en 31.12. hinaus Folgendes mit:

Sehr geehrter Herr Lüder,

eine Förderung von Einstiegskursen nach § 421 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit ist nur für Eintritte von Teilnehmenden möglich, die bis spätestens 31.12.2015 erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Sondermaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit, die sie im Zusammenhang mit der aktuellen Situation mit einer großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, beschlossen hat. Mit einer Verlängerung dieser Sonderregelung ist derzeit nicht zu rechnen, zumal hierfür eine Gesetzesänderung notwendig wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesagentur für Arbeit

Genau die Maßnahme, die im Sinne der Menschen wäre, die erste und notwendigste im Sinne einer schnellen Integration und zudem auch eigentlich bestens in die krude Forderung der CSU passen würde, wird klammheimlich beendet, statt sie zu verlängern.

Vielleicht denkt die Politik mal darüber nach, was sie einerseits fordert, anderen Menschen auferlegen will und dann selbst nicht mal etwas dazu beiträgt.

Der Wille zur Integration scheint auch den Zahlen nach den Menschen nicht mal ansprechbar zu sein. Die Forderung ist deshalb nicht nur blanker Populismus, sondern wird nicht mal vom weiteren politischen Verhalten gedeckt und unterstützt.

Vielleicht sollte sich die CSU mal um konkrete Angebote kümmern, statt Stammtische zu bedienen. Wenn sie es ernst meinen würde, ginge es nicht um nutzlose Vereinbarungen, sondern um eine Hilfe für die Menschen.

 

Lageanalyse „Rechtsextremistische Aktivitäten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte in Berlin“

„Der Berliner Verfassungsschutz hat eine 40seitige Lageanalyse zum Thema „Rechtsextremistische Aktivitäten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte“ vorgelegt. Darin werden die zentralen Akteure rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze in Berlin beschrieben. Sie zeigt ihre gängigen Argumentationsmuster und untersucht die zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte begangenen Straftaten.

Die Analyse belegt, dass es Rechtsextremisten, die sich nach außen oft als „Kümmerer“ und „Anwälte der kleinen Leute“ gerieren, eben nicht um die Lösung konkreter Probleme geht, sondern darum, fremdenfeindliche Stereotype zu verbreiten. Sie wollen Rassismus „salonfähig“ machen und die Stimmung gegen Flüchtlinge anheizen.

Die erschreckend hohe Anzahl an Straftaten in diesem Zusammenhang in Berlin und bundesweit verdeutlicht die Notwendigkeit, darüber aufzuklären.

Die Lageanalyse kann hier im Internet heruntergeladen werden.“

Pressemeldung Senatsverwaltung Inneres und Sport (mit Download-Link)

 

ZDF-Angebot für Flüchtlinge: mobil und leicht zugänglich

„Das ZDF startet das mobile Angebot „ZDFarabic/ZDFenglish“. Die Website für Flüchtlinge ist für Smartphones optimiert und in zwei Sprachversionen verfügbar. Das Videoangebot soll deutsche Politik, Kultur und wichtige Themen für die Orientierung im Land vermitteln.

Nach dem Start soll der Umfang des Angebots sukzessive ausgebaut werden. Ein erstes arabisch untertiteltes Angebot hatte das ZDF mit einer Reihe der „ZDF.reportage“ zur Flüchtlingskrise in die ZDFmediathek eingestellt. Seit Anfang Dezember wird die tägliche ZDF-Kindernachrichtensendung „logo!“ auf Arabisch und Englisch untertitelt. Beide Sendungen sind Teil der neuen Website.“

Arabische ZDF-Beiträge

Englische ZDF-Beiträge

mobile Seite arabisch

mobile Seite englisch

Quelle: ZDF.de

HELFERN HELFEN – WIR UNTERSTÜTZEN FLÜCHTLINGSHILFE MIT KULTUR!

Unter dem Motto #helfernhelfen vergibt das Berliner THEATER IM PALAIS Karten an Berliner Flüchtlingshelfer. Freiwillige, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und des Lageso können bis auf Weiteres ausgewählte Veranstaltungen des Theaters besuchen.

Mit der Aktion reagiert das Theater auf die enormen Leistungen all jener, die seit Monaten den zu tausenden in Berlin eintreffenden Menschen helfen. „Uns war schnell klar, dass wir den Flüchtlingen am besten helfen können, indem wir den Helfern helfen neue Kraft zu schöpfen“ – erklärt die Intendantin des Theater im Palais, Gabriele Streichhahn und ergänzt: „Und natürlich ist jeder eingeladen in Begleitung zu kommen. Schließlich werden die vielen Überstunden und durchgearbeiteten Wochenenden der Helfer von deren Familien und Freunden mitgetragen“.

Wie können wir teilnehmen?

In der Regel senden uns die Institutionen die Namen der Helfer an

helfernhelfen@theater-im-palais.de

– es gibt aber auch eine Liste (PDF hier laden), die Sie auslegen und an uns zurücksenden können.

Ihre Mitarbeiter können dann in unserem Spielplan ( http://www.theater-im-palais.de/spielplan ) Programme auswählen und frühestens drei Tage vor der Veranstaltung bei unserem Besucherservice (030-2010693) nach freien Kontingenten fragen.

Pro Person vergeben wir 2 Freikarten für einen erholsamen Abend mit Partnern oder Freunden.

Ist die Aktion zeitlich befristet?

Die Aktion gilt vorerst bis zum Spielzeitende im Juni 2016.

Wir haben sehr viele Mitarbeiter – können wir alle anmelden?

Ja. Die Aktion richtet sich an alle Berliner Flüchtlingshelfer.

Wie kann ich die Aktion unterstützen?

Berliner Kultureinrichtungen sind herzlich eingeladen der Aktion beizutreten.
Erzählen Sie anderen Menschen von diesem Angebot.
Spenden Sie für die Umsetzung dieses Projektes.

Projektkoordination: Björn Nitzsche, helfernhelfen@theater-im-palais.de, 030 – 204 534 54.

elektronische Gesundheitskarte wird ab 01.01.2016 eingeführt

„Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge unterzeichnet
Mit Beginn des neuen Jahres wird in Berlin die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge eingeführt. Die Flüchtlinge werden damit einen einfacheren Zugang zu gesundheitlichen Leistungen haben. Eine entsprechende Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurde heute zwischen dem Land Berlin und vier Krankenkassen unterzeichnet. Vertragspartner des Landes Berlin sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die BKK·VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Mit der Einführung der Gesundheitskarte wird abgesichert, dass die Leistungsberechtigten eine professionelle und effiziente Gesundheitsversorgung erhalten. Gleichzeitig wird darüber hinaus ein wichtiger Beitrag geleistet, die Bürokratie in den Leistungsbehörden abzubauen.

Zunächst erhalten alle Flüchtlinge, die sich ab dem 4. Januar 2016 in der Erstregistrierungsstelle in der Bundesallee registrieren lassen, die elektronische Gesundheitskarte. Sukzessive sollen dann alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz mit dieser Karte ausgestattet werden. Die Gesundheitskarte erhalten alle Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz, die sich in der Zuständigkeit der Berliner Sozialämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales befinden. Die Kosten der Gesundheitsversorgung für diese Menschen trägt vollständig das Land Berlin.“

Auszug aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung.

Link zur vollständigen Pressemitteilung