Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis

http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/piktogrammheft.pdf

Rechtlicher Hinweis:

„Das vorliegende Piktogramm dient der Veranschaulichung und soll die Zahnärztin/den Zahnarzt bei der Behandlung von Menschen unterstützen, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind. Das Piktogramm ersetzt nicht die Pflicht der Zahnärztin/des Zahnarztes aus dem Behandlungsvertrag zur umfassenden verständlichen und mündlichen Aufklärung der Patienten. Bei fremdsprachigen Patienten gehört es zu den Pflichten des Zahnarztes/der Zahnärztin, sich davon zu überzeugen, dass der Patient dem Aufklärungsgespräch folgen kann. Es muss gesichert sein, dass die Gefahr von Missverständnissen ausgeschlossen ist. Wenn zu befürchten ist, dass der Patient die ärztlichen Erläuterungen nicht richtig versteht, muss die Zahnärztin/der Zahnarzt grundsätzlich eine sprachkundige Person hinzuziehen.“

 

elektronische Gesundheitskarte wird ab 01.01.2016 eingeführt

„Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge unterzeichnet
Mit Beginn des neuen Jahres wird in Berlin die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge eingeführt. Die Flüchtlinge werden damit einen einfacheren Zugang zu gesundheitlichen Leistungen haben. Eine entsprechende Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurde heute zwischen dem Land Berlin und vier Krankenkassen unterzeichnet. Vertragspartner des Landes Berlin sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die BKK·VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Mit der Einführung der Gesundheitskarte wird abgesichert, dass die Leistungsberechtigten eine professionelle und effiziente Gesundheitsversorgung erhalten. Gleichzeitig wird darüber hinaus ein wichtiger Beitrag geleistet, die Bürokratie in den Leistungsbehörden abzubauen.

Zunächst erhalten alle Flüchtlinge, die sich ab dem 4. Januar 2016 in der Erstregistrierungsstelle in der Bundesallee registrieren lassen, die elektronische Gesundheitskarte. Sukzessive sollen dann alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz mit dieser Karte ausgestattet werden. Die Gesundheitskarte erhalten alle Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz, die sich in der Zuständigkeit der Berliner Sozialämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales befinden. Die Kosten der Gesundheitsversorgung für diese Menschen trägt vollständig das Land Berlin.“

Auszug aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung.

Link zur vollständigen Pressemitteilung

Arabisches TV-Programm für Europa

Die Deutsche Welle strahlt ab 15.12.2015 ihr arabischsprachiges Fernsehprogramm DW Arabia auch via Astra 1M-Satellit in Europa aus und wird damit kostenfrei auf deutschen Fernsehern empfangbar. Bislang war das Angebot in Deutschland ausschließlich über den Livestream im Internet verfügbar.

Das Programm bietet rund um die Uhr Nachrichten und Informationen in arabischer Sprache aus und über Deutschland. Beispielsweise informiert das Magazin „Made in Germany“ über die deutsche Wirtschaft innerhalb der globalisierten Welt. Es gibt Magazine zu Wissenschaft und Medizin und in Sendereihen wie „Shababtalk“ würden gesellschaftskritische Themen angesprochen, die sonst im arabischsprachigen Raum als tabu gelten.

Zu Beginn wird das Programm unverändert in Westeuropa ausgestrahlt. In den kommenden Monaten soll das Programm zu einem Integrations- und Informationskanal für Flüchtlinge – auch durch Zulieferungen deutscher und europäischer Partner – ausgebaut werden. Allerdings ist die Finanzierung noch ungeklärt. Bisher Der Astra-Betreiber SES eine kostenlose Übertragung für zwölf Monate zu. Weitere Verhandlungen zur Finanzierung laufen.

Pressemitteilung, Deutsche Welle am 13.12.2105

LaGeSo: Neues Verfahren für Terminkunden

Neuer Prozess für Terminkunden am Haus A:

1. Personen mit alten Terminen für Haus A erhalten ein blaues Armband mit Einlaßtermin. Nur Personen mit diesem Armband erhalten Zugang zu Haus A für eine Vorsprache am Tag des markierten Einlaßdatums.

2. Frühes Erscheinen oder langes Anstehen führt zu keiner Bevorzugung. Die Vergabe des blauen Armbands ist ausschließlich abhängig vom Vorsprachetermin. Alte Termine werden bevorzugt.

3. Personen mit einem blauem Armband müssen am Einlaßdatum bis 07.30 Uhr zum kleinen Zelt vor Haus A kommen, Eintritt nur mit Armband. Nach 07.30 Uhr wird der Eingang in dieses Zelt nicht gewährt.

4. Personen ohne blaues Armband erhalten heute keine Vorsprache. Bitte begeben Sie sich zum großen Zelt vor Haus A. Alle Personen ohne blaues Armband, die bis 11 Uhr erscheinen, erhalten eine Verlängerung der Kostenübernahme oder ein Ticket für den Nachtbus.

5. Nur der Haushaltsvorstand muß anwesend sein. Keine Bevorzugung durch Anwesenheit von Kindern. Nur Alleinerziehende Frauen (Nachweis durch BÜMA) werden bevorzugt.

Quelle: Lageso, Stand 02.12.2015

Im Folgenden die Original-Handzettel:

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Ich spreche deutsch – kostenloses Lehrbuch für Freiwillige, die Unterricht geben

„Zurzeit erreichen viele Flüchtlinge Deutschland. Unter den Neuankömmlingen ist der Andrang, die deutsche Sprache zu erlernen, groß. Gerade die Sprache ist ein besonders wichtiges Hilfsmittel bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Der Spracherwerb ist daher von großer Bedeutung und der Schlüssel zur Integration.

Deshalb engagieren viele Freiwillige und Lehrkräfte ehrenamtlich und unterrichten Flüchtlinge in der deutschen Sprache. Die Deutschlandstiftung Integration und die TUI Stiftung stellen dafür Lehrmaterialien kostenlos zur Verfügung.

Der Schlüssel zu einer gelungenen Integration ist Bildung, und insbesondere der Spracherwerb. Bei der Ankunft in Deutschland werden die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Flüchtlingen, Hilfsreinrichtungen und der Bevölkerung sichtbar. Der Spracherwerb ist daher von großer Bedeutung und zur Integration unerlässlich.

Um Sprachbarrieren zu beseitigen engagieren sich die Deutschlandstiftung Integration und die TUI Stiftung mit dem Projekt Ich spreche deutsch.

Das Projekt Ich spreche deutsch wird durch Cornelsen Schulbuchverlage GmbH, EDEKA, borgpad, DHL und Deutsche Bank unterstützt.

Dieses Projekt setzt sich dabei aus 2 Komponenten zusammen:

1) Die Stiftungen verteilen kostenlos das Lehrbuch „Ich spreche deutsch“ an Freiwillige, die Flüchtlingen Unterricht geben möchten.

2) Die Stiftungen organisieren für Flüchtlinge zehnwöchige Deutschkurse in an verschiedenen Standorten. Der Anfang wird mit einem Pilotprojekt in Hannover gemacht, bei dem sich Mitarbeiter der TUI als Sprachbegleiter ausbilden lassen und Unterricht geben.“

Man kann jeweils 10 – 20 Lehrhefte bestellen:

http://www.ich-spreche-deutsch.de

Berlin Pass: BerlinPass auch mit BÜMA oder Bändchen

„Seit August 2015 wird der BerlinPass für Schüler/Innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, von den Schulen ausgegeben. Voraussetzung ist die Vorlage eines Leistungsbescheides des LAGeSo und einer Aufenthaltsgestattung.

Ein BerlinPass  Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT) kann jetzt durch die Schulen auch ausgestellt werden, wenn die Kinder/Jugendlichen noch keinen Leistungsbescheid und keine Aufenthaltsgestattung, sondern nur eine BÜMA oder ein Registrierungsbändchen haben.“

Die „Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ wurde entsprechend aktualisiert und wird den Schulen über die regionale Schulaufsicht zur Verfügung gestellt. Mit der Definition der beiden Ausnahmefälle (siehe unten) kann nunmehr hinreichend sichergestellt werden, dass auch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, deren Registrierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, zeitnah bei Aufnahme in die Schule den berlinpass-BuT erhalten.
Eine Ausnahme bilden hier lediglich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die als Anspruchsberechtigte nach dem SGB VIII keinen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe haben.

 

Ab sofort kann der berlinpass-BuT von Schulen in den folgenden Fallkonstellationen ausgestellt werden:
Im Regelfall legt die Familie in der Schule folgende Unterlagen vor:

  • Bewilligungsbescheid des LAGeSo
  • gültige Aufenthaltsgestattung
  • Passfoto.

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt für die Dauer der Aufenthaltsgestattung.

1. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo, sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültige Aufenthaltsgestattung
  • Passfoto.

In diesem Fall erfolgt die Ausstellung des berlinpass-BuT für die Dauer der Aufenthaltsgestattung. Nach Erhalt des gültigen Bewilligungsbescheides, muss dieser in der Schule nachträglich vorgelegt werden.

2. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo und auch keine gültige Aufenthaltsgestattung, dann sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
  • Wartebändchen und
  • Passfoto.

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt dann befristet für die Dauer von drei Monaten. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des LAGeSo sowie der gültigen Aufenthaltsgestattung erfolgt dann die Ausstellung des berlinpass-BuT entsprechend der Gültigkeitsdauer der Aufent­haltsgestattung (Regelfall).

ZDF-Kindernachrichten mit arabischen und englischen Untertiteln

Die tägliche ZDF-Kindernachrichtensendung „logo!“ wird ab Dezember in der ZDF tivi- und der ZDF-Mediathek mit arabischen und englischen Untertiteln angeboten. Abrufbereit sind die einzelnen Ausgaben jeweils am folgenden Morgen im Internet. Los geht es mit der Ausgabe vom 1. Dezember 2015.

Das Angebot richtet sich speziell an Flüchtlingskinder beziehungsweise an Migranten in Deutschland. Da „logo!“ auch komplizierte Sachverhalte in einer anschaulichen, leicht verständlichen Sprache erklärt, haben ausländische Kinder weniger Mühe, der Sendung zu folgen, und nähern sich der deutschen Sprache leichter an. Damit leistet das ZDF einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland.

Die ZDF-Kindernachrichten werden täglich bei KiKA ausgestrahlt:

samstags bis donnerstags um 19.50 Uhr und freitags um 19.25 Uhr sowie die „logo!“-Kurznachrichten montags bis freitags 14.08 Uhr und 16.18 Uhr. Das begleitende Onlineangebot mit tagesaktuellen Nachrichten für Kinder findet man auf zdftivi.de, den ZDF-Internetseiten für Kinder, oder direkt unter logo.de.

http://zdftivi.de

http://logo.de

Quelle: ZDF

Arztpraxen nach Stadtteilen: Behandlung auch für nicht registrierte Asylsuchende

Auszug aus der PM der Ärztekammer:

„Solange die medizinische Akutversorgung der noch nicht registrierten Asylsuchenden durch den Berliner Senat nicht anderweitig sichergestellt ist, dürfen Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte diese behandeln und die Kosten direkt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (LaGeSo) in Rechnung stellen. Die Kostenübernahme durch das LaGeSo erfolgt nicht auf der Grundlage der sog. Nothelferregelung sondern analog
§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. § 6 AsylbLG. Dies hat der Senat von Berlin in seiner Stellungnahme vom 06.11.2015 ausdrücklich mitgeteilt.

Listen mit Arztpraxen nach Stadtteilen:

Die folgenden Listen enthalten Namen, Adressen und Telefonnummern derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die berechtigt sind, nach Vorlage des sog. grünen Behandlungsscheins bereits registrierte Asylsuchende zu behandeln und die Kosten abzurechnen. Diese Praxen dürfen auch nicht registrierte Asylsuchende behandeln und können die Kosten der Behandlung direkt dem LaGeSo in Rechnung stellen (siehe oben). Eine Behandlungspflicht besteht insofern jedoch nicht. Da die Ärztekammer zudem keine Kenntnis darüber hat, ob die gelisteten Ärztinnen und Ärzte Kapazitäten frei haben, um weitere Patientinnen und Patienten aufzunehmen, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Praxis dringend zu empfehlen.“

Stellungnahme des Senats vom 06.11.2015

LINKLISTE ÄRZTE

übersetzte Ausfüllhinweise zu Antragsvordrucken ALG II

Die Agentur für Arbeit hat zum Antrag auf Arbeitslosengeld II eine in mehrere Sprachen übersetzte „Ausfüllanleitung“ zur Verfügung gestellt. Diese „Ausfüllanleitung“ gibt es auch in arabisch.

Bitte stets die Original-Vordrucke verwenden. Eine Reihe Weiterer Sprachen finden sie HIER