Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis

http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/piktogrammheft.pdf

Rechtlicher Hinweis:

„Das vorliegende Piktogramm dient der Veranschaulichung und soll die Zahnärztin/den Zahnarzt bei der Behandlung von Menschen unterstützen, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind. Das Piktogramm ersetzt nicht die Pflicht der Zahnärztin/des Zahnarztes aus dem Behandlungsvertrag zur umfassenden verständlichen und mündlichen Aufklärung der Patienten. Bei fremdsprachigen Patienten gehört es zu den Pflichten des Zahnarztes/der Zahnärztin, sich davon zu überzeugen, dass der Patient dem Aufklärungsgespräch folgen kann. Es muss gesichert sein, dass die Gefahr von Missverständnissen ausgeschlossen ist. Wenn zu befürchten ist, dass der Patient die ärztlichen Erläuterungen nicht richtig versteht, muss die Zahnärztin/der Zahnarzt grundsätzlich eine sprachkundige Person hinzuziehen.“

 

elektronische Gesundheitskarte wird ab 01.01.2016 eingeführt

„Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge unterzeichnet
Mit Beginn des neuen Jahres wird in Berlin die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge eingeführt. Die Flüchtlinge werden damit einen einfacheren Zugang zu gesundheitlichen Leistungen haben. Eine entsprechende Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurde heute zwischen dem Land Berlin und vier Krankenkassen unterzeichnet. Vertragspartner des Landes Berlin sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die BKK·VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Mit der Einführung der Gesundheitskarte wird abgesichert, dass die Leistungsberechtigten eine professionelle und effiziente Gesundheitsversorgung erhalten. Gleichzeitig wird darüber hinaus ein wichtiger Beitrag geleistet, die Bürokratie in den Leistungsbehörden abzubauen.

Zunächst erhalten alle Flüchtlinge, die sich ab dem 4. Januar 2016 in der Erstregistrierungsstelle in der Bundesallee registrieren lassen, die elektronische Gesundheitskarte. Sukzessive sollen dann alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz mit dieser Karte ausgestattet werden. Die Gesundheitskarte erhalten alle Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz, die sich in der Zuständigkeit der Berliner Sozialämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales befinden. Die Kosten der Gesundheitsversorgung für diese Menschen trägt vollständig das Land Berlin.“

Auszug aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung.

Link zur vollständigen Pressemitteilung

Arztpraxen nach Stadtteilen: Behandlung auch für nicht registrierte Asylsuchende

Auszug aus der PM der Ärztekammer:

„Solange die medizinische Akutversorgung der noch nicht registrierten Asylsuchenden durch den Berliner Senat nicht anderweitig sichergestellt ist, dürfen Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte diese behandeln und die Kosten direkt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (LaGeSo) in Rechnung stellen. Die Kostenübernahme durch das LaGeSo erfolgt nicht auf der Grundlage der sog. Nothelferregelung sondern analog
§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. § 6 AsylbLG. Dies hat der Senat von Berlin in seiner Stellungnahme vom 06.11.2015 ausdrücklich mitgeteilt.

Listen mit Arztpraxen nach Stadtteilen:

Die folgenden Listen enthalten Namen, Adressen und Telefonnummern derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die berechtigt sind, nach Vorlage des sog. grünen Behandlungsscheins bereits registrierte Asylsuchende zu behandeln und die Kosten abzurechnen. Diese Praxen dürfen auch nicht registrierte Asylsuchende behandeln und können die Kosten der Behandlung direkt dem LaGeSo in Rechnung stellen (siehe oben). Eine Behandlungspflicht besteht insofern jedoch nicht. Da die Ärztekammer zudem keine Kenntnis darüber hat, ob die gelisteten Ärztinnen und Ärzte Kapazitäten frei haben, um weitere Patientinnen und Patienten aufzunehmen, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Praxis dringend zu empfehlen.“

Stellungnahme des Senats vom 06.11.2015

LINKLISTE ÄRZTE

Bedienungsanleitung Deutschland: Erklärvideos für Flüchtlinge Teil 1

„Im ersten Clip der Reihe „Bedienungsanleitung für Deutschland“ geht um das Thema „Arztbesuch“. Er ist in Zusammenarbeit mit Ärzten aus Aleppo, München, Augsburg und den Sozialpädagogen des bayerischen Roten Kreuzes entstanden.“

Quelle: Münchner Flüchtlingsrat

http://muenchner-fluechtlingsrat.de/bedienungsanleitung-deutschland-erklaervideos-fuer-fluechtlinge/

DEUTSCH:

ENGLISCH:

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Deutsche Ärzteversicherung Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen

Deutsche Ärzteversicherung Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen
Pressemitteilung Köln, 22.09.2015 – „Die Deutsche Ärzteversicherung hat aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation beschlossen, Ärzten und Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten. Jedem Arzt und Zahnarzt, wird auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte und Zahnärzte gilt. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des jeweiligen Bundeslandes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden. Nach derzeitigen Überlegungen der Bundesländer sollen Ärzte und Zahnärzte, die sich bereits in Rente befinden, für die ambulante Behandlung auf ehrenamtlicher Basis eingesetzt werden. Nordrhein-Westfalen hat hierzu festgestellt, dass hier das Staatshaftungsrecht anzuwenden ist und Ansprüche somit gegen das Land zu richten sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann das Land Rückgriff auf den Arzt und Zahnarzt nehmen. Die Berufshaftpflicht-Versicherungsverträge der Deutschen Ärzteversicherung bieten auch in diesen Fällen Versicherungsschutz.“

Behandlungszentrum für Folteropfer (traumatisierte Menschen) Berlin bzfo

Im Behandlungszentrum für Folteropfer bieten wir medizinische und psychotherapeutische Hilfe für schwer traumatisierte Menschen, die Opfer von Folter und Kriegsgewalt, Flucht und Verfolgung wurden. Sie lernen, dass ihre Symptome normale menschliche Reaktionen auf eine abnormale und unmenschliche Behandlung sind. Wir unterstützen sie dabei, mit den Folgen der Folter leben zu lernen. Dies ist ein häufig intensiver und langwieriger Prozess.

Nach eingehender Diagnostik erstellen die Ärztinnen und Ärzte des bzfo bei Bedarf

  • Stellungnahmen zu eventuell bestehenden physischen oder psychischen Folterfolgen, welche die Patienten über ihre Rechtsanwälte in ihr Asylklageverfahren einbringen können
  • Stellungnahmen zu Fragen nach eventuell bestehenden, gesundheitlich bedingten Abschiebungshindernissen sowie
  • Atteste für soziale Belange im Sinne der Verbesserung der sozialen und materiellen Lebensbedingungen der Patienten als Voraussetzung für ihre Stabilisierung und psychotherapeutische Behandlung.

Darüber hinaus leistet die medizinische Abteilung des bzfo im Auftrag von Verwaltungsgerichten im ganzen Bundesgebiet umfassende gutachterliche Tätigkeiten in Asylklageverfahren. Auch Stellungnahmen für Klageverfahren gegen Täter werden bei Wunsch verfasst, ebenso Gutachten in Opferentschädigungsverfahren. Zudem werden ärztliche und psychologische Kollegen aus Berlin wie dem gesamten Bundesgebiet zum Thema Begutachtung und Behandlung im interkulturellen Setting bei Folteropfern und Bürgerkriegsflüchtlingen weitergebildet und supervidiert.

Angebote für gehörlose Kinder Sinneswandel gGmbH

Sinneswandel – Förderung gehörloser und hörgeschädigter Menschen in Berlin gGmbH

„Wir haben einen offenen Kinder- und Jugendclub, in dem alle gehörlosen Kinder ab 10 Jahren gerne gesehen sind. Wir haben Platz für gehörlose Flüchtlingskinder, die nachmittags einfach in unsere Betreuung kommen und an den Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Wir beraten die Eltern der Kinder auch gerne weiter, wenn diese Hilfsangebote für ihre gehörlosen Kinder suchen.
Wir haben die gesamte Woche nachmittags Betreuer- und Betreuerinnen hier, die Gebärdensprache können. Vielleicht kann dieses Angebot einigen gehörlosen Flüchtlingskindern helfen, Kontakte in Berlin mit anderen gehörlosen Kindern zu knüpfen.“

Das Angebot ist im Bezirk Kreuzberg, in der Friedrichstr. 12, nahe dem Halleschen Tor.

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