LaGeSo: Neues Verfahren für Terminkunden

Neuer Prozess für Terminkunden am Haus A:

1. Personen mit alten Terminen für Haus A erhalten ein blaues Armband mit Einlaßtermin. Nur Personen mit diesem Armband erhalten Zugang zu Haus A für eine Vorsprache am Tag des markierten Einlaßdatums.

2. Frühes Erscheinen oder langes Anstehen führt zu keiner Bevorzugung. Die Vergabe des blauen Armbands ist ausschließlich abhängig vom Vorsprachetermin. Alte Termine werden bevorzugt.

3. Personen mit einem blauem Armband müssen am Einlaßdatum bis 07.30 Uhr zum kleinen Zelt vor Haus A kommen, Eintritt nur mit Armband. Nach 07.30 Uhr wird der Eingang in dieses Zelt nicht gewährt.

4. Personen ohne blaues Armband erhalten heute keine Vorsprache. Bitte begeben Sie sich zum großen Zelt vor Haus A. Alle Personen ohne blaues Armband, die bis 11 Uhr erscheinen, erhalten eine Verlängerung der Kostenübernahme oder ein Ticket für den Nachtbus.

5. Nur der Haushaltsvorstand muß anwesend sein. Keine Bevorzugung durch Anwesenheit von Kindern. Nur Alleinerziehende Frauen (Nachweis durch BÜMA) werden bevorzugt.

Quelle: Lageso, Stand 02.12.2015

Im Folgenden die Original-Handzettel:

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Berlin Pass: BerlinPass auch mit BÜMA oder Bändchen

„Seit August 2015 wird der BerlinPass für Schüler/Innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, von den Schulen ausgegeben. Voraussetzung ist die Vorlage eines Leistungsbescheides des LAGeSo und einer Aufenthaltsgestattung.

Ein BerlinPass  Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT) kann jetzt durch die Schulen auch ausgestellt werden, wenn die Kinder/Jugendlichen noch keinen Leistungsbescheid und keine Aufenthaltsgestattung, sondern nur eine BÜMA oder ein Registrierungsbändchen haben.“

Die „Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ wurde entsprechend aktualisiert und wird den Schulen über die regionale Schulaufsicht zur Verfügung gestellt. Mit der Definition der beiden Ausnahmefälle (siehe unten) kann nunmehr hinreichend sichergestellt werden, dass auch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, deren Registrierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, zeitnah bei Aufnahme in die Schule den berlinpass-BuT erhalten.
Eine Ausnahme bilden hier lediglich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die als Anspruchsberechtigte nach dem SGB VIII keinen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe haben.

 

Ab sofort kann der berlinpass-BuT von Schulen in den folgenden Fallkonstellationen ausgestellt werden:
Im Regelfall legt die Familie in der Schule folgende Unterlagen vor:

  • Bewilligungsbescheid des LAGeSo
  • gültige Aufenthaltsgestattung
  • Passfoto.

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt für die Dauer der Aufenthaltsgestattung.

1. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo, sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültige Aufenthaltsgestattung
  • Passfoto.

In diesem Fall erfolgt die Ausstellung des berlinpass-BuT für die Dauer der Aufenthaltsgestattung. Nach Erhalt des gültigen Bewilligungsbescheides, muss dieser in der Schule nachträglich vorgelegt werden.

2. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo und auch keine gültige Aufenthaltsgestattung, dann sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
  • Wartebändchen und
  • Passfoto.

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt dann befristet für die Dauer von drei Monaten. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des LAGeSo sowie der gültigen Aufenthaltsgestattung erfolgt dann die Ausstellung des berlinpass-BuT entsprechend der Gültigkeitsdauer der Aufent­haltsgestattung (Regelfall).

übersetzte Ausfüllhinweise zu Antragsvordrucken ALG II

Die Agentur für Arbeit hat zum Antrag auf Arbeitslosengeld II eine in mehrere Sprachen übersetzte „Ausfüllanleitung“ zur Verfügung gestellt. Diese „Ausfüllanleitung“ gibt es auch in arabisch.

Bitte stets die Original-Vordrucke verwenden. Eine Reihe Weiterer Sprachen finden sie HIER 

Broschüre Angebote für Geflüchtete des Beauftragten für Integration und Migration (auch arabisch & farsi)

„Geflüchteten Hilfestellung für den Neustart zu geben, ist das Ziel einer Broschüre, die der Beauftragte für Integration und Migration jetzt herausgegeben hat.
Sie listet Anlaufstellen und Adressen auf, um Flüchtlinge schneller in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu bringen.

Fünf Themenbereiche umfasst das Heft:

Beratung und Begleitung
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Deutschkurse
Berufsorientierung sowie
Übergang in Ausbildung und Arbeit.“

Auszug aus der offiziellen Info.

Broschüre deutsch

Broschüre arabisch

Broschüre farsi/persisch

Broschüre englisch

Link zur offiziellen Seite

Senat beschließt höhere Mietzuschüsse für Wohnungslose

Der Senat hat heute auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja die Änderung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) beschlossen.

Die Suche nach einer eigenen Wohnung wird für wohnungslose Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, immer schwieriger. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und des anhaltenden Zuzugs nach Berlin finden sie nur noch schwer eine Wohnung, die nach den Richtwerten zur Übernahme der Wohnkosten angemessen ist. Zudem liegen die Kosten, die für die Unterbringung eines Wohnungslosen in einer Gemeinschaftsunterkunft aufgebracht werden müssen, weit über den Kosten für eine akzeptable Wohnung.

Senator Czaja: „Unsere bisherigen Vorschriften sahen vor, dass bei Anmietung einer Wohnung die angemessene Miete für Wohnungslose um 10 Prozent überschritten werden durfte. Diese Regelung hat sich vor dem Hintergrund der steigenden Mieten und des gleichzeitigen Zuzugs nach Berlin als nicht mehr ausreichend erwiesen. Zudem ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften deutlich teurer als die Übernahme von Wohnkosten in einer eigenen Wohnung. Davon sind auch rund 2.500 Flüchtlinge mit abgeschlossenem Asylverfahren betroffen, die weiterhin in Flüchtlingsunterkünften leben, da sie keine angemessene Wohnung finden.

Vor diesem Hintergrund werden wir nun die möglichen Mietzuschläge bei einer Neuvermietung für diese wohnungslosen Menschen von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um wohnungslose Berlinerinnen und Berliner in eine Wohnung vermitteln zu können. Mit den neuen Änderungen der AV-Wohnen reagieren wir auf die aktuellen hohen Zugangszahlen, insbesondere von Flüchtlingen, und die Notwendigkeit, schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine Unterbringung dieser Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in reguläre Wohnungen zu regeln.”

Diese Regelungen werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt befristet bis zum 31. Dezember 2016 eingeführt. Die Befristung ermöglicht es, die Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt nach Ablauf der Frist neu bewerten zu können.
Ergänzend wird auch der neue Heizspiegel 2015 berücksichtigt.

Nachtrag:

Die Umsetzung ist per 24.11.15 erfolgt. Der entsprechende Passus lautet nun:

3.4 Neuanmietung von Wohnraum
(1) Bei erforderlicher Neuanmietung von Wohnraum können die Richtwerte nach Nummer 3.2 um bis zu 10 vom Hundert überschritten werden.

(2) Die tatsächlichen Aufwendungen bei der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, auch im Rahmen der Anmietung von Wohnungen, die aus dem geschützten Marktsegment vermittelt werden, die die Richtwerte nach Nummer 3.2 um bis zu 20 vom Hundert überschreiten, gelten als angemessen, wenn die Unterbringung in kostenintensiveren gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen beendet oder verhindert werden kann. Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften gelten als Wohnungslose. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen gelten als von Wohnungslosigkeit bedroht.

(3) Die Zuschläge nach Absatz 1 und 2 werden nicht kumuliert, Absatz 2 schließt die Anwendung von Absatz 1 aus.

Link zur Pressemitteilung

Link zur AV Wohnen

Link zur Anlage 1 der AV Wohnen

Information on child benefit for refugees / child benefit for unaccompanied underage children

Informationen zu Kindergeld für Flüchtlinge und Asylsuchende (asylum seekers)
ein mehrsprachiger Informationsflyer gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld bezogen werden kann.

Überblick über den Anspruch auf Kindergeld für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge (deutsch, englisch, arabisch)

Ein weiterer Flyer enthält wichtige Informationen zum Kindergeldbezug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Alle Informationsflyer sind auch in den örtlichen Familienkassen verfügbar. Kontakt unter kostenfreien
Service-Rufnummer der Familienkasse: 0800 4 5555 30
gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010
Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Registrierungsverfahren LaGeSo/Bundesallee

Ab 15. Oktober, werden die Abläufe von Ankunft bis Registrierung von Flüchtlingen in Berlin neu aufgestellt. Mit der Eröffnung der neuen Erstaufnahme in der Bundesallee 171 sind alle wichtigen Behörden vertreten: Erstanmeldung, Ausländerbehörde, Bundesmigrationsamt und Landesarbeitsdirektion.

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Entzerrung von Terminierung, Warten und Registrierung
Die zentrale Registrierung am LAGeSo wird abgelöst durch ein standortübergreifendes System: Ankunft an der Turmstraße, Wartephase in einer Notunterkunft, Registrierung und Antragsbearbeitung in der Bundesallee. Nach der Ankunft an der Turmstraße erfolgt eine Terminvergabe mit Bändchen, dann Busshuttle zur Notunterkunft. Von dort werden die Asylbewerber wiederum per Shuttle zu ihrem Registrierungstermin in die Bundesallee gebracht. In der Registrierungsstelle an der Kruppstraße werden weiterhin ausschließlich die Flüchtlinge registriert, die über Sonderzüge in Berlin eintreffen.

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Klare zielgruppenspezifische Kommunikation

Das neue Verfahren wird allen Beteiligten durch zielgruppenspezifische Informationen kommuniziert: den Betreibern von Notunterkünften, der Polizei, den Sprachmittlern usw.

Professionelles Platzmanagement
Fünf Bearbeitungsstrecken wurden definiert, die dem unterschiedlichen Bearbeitungsstatus der Wartenden Rechnung tragen (Registrierung von Neuankömmlingen bzw. Abbau von Altfällen mit Wartenummern). Das Platzmanagement auf dem LAGeSo-Gelände wird an die verschiedenen Bearbeitungsstrecken gekoppelt und die Wartenden entsprechend gelenkt. Für die Zeit, in der an der Turmstraße noch Altfälle abgebaut werden, werden neue Warteräumlichkeiten für den Winter geschaffen.

Spezielle Notunterkünfte
Neu eintreffende Asylbegehrende werden in einer extra eingerichteten zentralen Liegenschaft untergebracht– als direkter Zulaufpunkt für die Registrierungsstelle an der Bundesallee. Die Betreiber der Unterkünfte werden in Zukunft insgesamt stärker in den Prozess bis zur Registrierung eingebunden.

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, PM vom 14.10.2015

„Willkommen in Berlin“ in arabisch und farsi für die Zugankünfte

Lieber Helfer/innen,

wir haben ein „Willkommen in Berlin!“ Blatt, in arabisch und farsi erstellt, welches für die Hilfe bei den ankommenden Zügen am Bahnhof gebraucht werden kann. Da wir aus eigener Erfahrung wissen, dass die Information bei der Ankunft für die ankommenden Menschen oft nur durch Dolmetscher vermittelt werden kann, kann dieses Blatt für die erste Orientierung und die weitere Abläufe hilfreich sein.
Wir haben dabei bewusst auf „Amtsdeutsch“ verzichtet. Anregungen und Verbesserungen an: fluechtlingsnetzwerkberlin@gmail.com

„Willkommen in Berlin“ (arabisch und farsi)

Die deutsche Übersetzung lautet:

„Willkommen in Berlin!
Nach deiner langen Reise bringt dich ein Bus in eine Unterkunft. In dieser Unterkunft kannst du/ihr schlafen, du erhältst Kleidung und Essen und du wirst ärztlich versorgt. Deine Kinder bleiben bei dir auch für sie ist gesorgt. In der Unterkunft wirst du erfasst/registriert. Die Fahrt mit dem Bus dauert eine halbe bis dreiviertel Stunde. In der Unterkunft warten Helfer und Ärzte. Bevor ihr in den Bus einsteigt, kannst du dir ein Getränk und Essen mitnehmen und die Toilette benutzen. Wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, oder wenn du weißt, dass eine Person schwanger oder verletz ist, bitte melde es einem Arzt hier (rot/orange Jacke). In den kommenden Tagen wird deine Erstregistratur stattfinden müssen. Du wirst darüber in Deiner Unterkunft näher/noch informiert werden. Die Erstregistratur erfolgt im Land Berlin beim „Landesamt für Gesundheit und Soziales“ (kurz in deutsch „LaGeSo“). Die Erstregistrierung ist die behördliche Erfassung. Nach der erfolgten Erstregistratur ist es Dir möglich, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Das Datum der Erstregistratur teilt dir die Unterkunft mit. Wir wünschen Euch eine gute, friedvolle und schöne Zeit in Deutschland und Berlin!““